Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist ein Gesetz, das im Jahr 2000 in Deutschland erstmals eingeführt wurde. Das Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland voranzutreiben und den Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren.
Das EEG regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das deutsche Stromnetz. Dabei gibt es feste Vergütungssätze für den produzierten Strom, die unabhängig vom Marktpreis sind. Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen erhalten diese Vergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren ab der Inbetriebnahme ihrer Anlage. Diese Einspeisevergütung soll den Betreibern einen Anreiz bieten, in den Ausbau erneuerbarer Energien zu investieren und so den Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Strommix zu erhöhen.
Das EEG hat in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Strommix stark gestiegen ist. Im Jahr 2020 lag dieser bei rund 45 Prozent. Besonders Wind- und Solarenergie haben einen großen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien geleistet.
Das EEG ist jedoch nicht unumstritten. Kritiker bemängeln, dass die Vergütungssätze für den produzierten Strom zu hoch seien und damit zu einer höheren Belastung der Stromkunden führen würden. Auch wird kritisiert, dass das EEG nicht ausreichend auf die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz vorbereitet sei.
Trotz der Kritik bleibt das EEG ein wichtiger Bestandteil der deutschen Energiewende. In regelmäßigen Abständen wird das Gesetz überarbeitet und angepasst, um den Anforderungen an eine nachhaltige Energieversorgung gerecht zu werden. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix weiter zu erhöhen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.